Presseerklärung vom 20.02.2009: Niedersächsischer Richterbund begrüßt Änderung des Justizvollzugsgesetzes

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Der Niedersächsische Landtag hat gestern das erst am 01.01.2008 in Kraft getretene Justizvollzugsgesetz im Bereich des Untersuchungshaftvollzugs geändert und im Wesentlichen den bis zum 31.12.2007 geltenden Rechtszustand wiederhergestellt. Für Entscheidungen im Bereich der Untersuchungshaft - Besuchserlaubnis, Telefonerlaubnis, Briefkontrolle etc. - sind grundsätzlich wieder die Richter zuständig, die das Verfahren kennen. Der Niedersächsische Richterbund (NRB) hat die jetzt abgeschafften Bestimmungen von Beginn an als verfehlt angesehen und auf schnelle Änderung gedrungen.

"Durch den bisherigen Rechtszustand wurde Richterarbeitskraft verschwendet, die dringend an anderer Stelle benötigt wurde. Ich begrüße es deshalb ausdrücklich, dass Justizminister Busemann unsere Kritik aufgegriffen und der Landtag die erforderlichen Korrekturen beschlossen hat." sagte Andreas Kreutzer, Vorsitzender des NRB. Es habe sich wieder gezeigt, dass Änderungen gewachsener und bewährter Gesetzesbestimmungen gründlich überlegt werden müssen. "Ich hoffe und bin eigentlich auch überzeugt davon, dass in Zukunft bei ähnlichen Vorhaben die Stimmen der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis wieder ein stärkeres Gewicht bekommen." gab Kreutzer sich zuversichtlich.


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