Presseerklärung vom 19.07.2014: Sicherheit und Besoldung - Niedersächsischer Richterbund stellt Ausrichtung für die kommenden drei Jahre vor

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Anlässlich des öffentlichen Teils der seit gestern in Hannover stattfindenden Landesvertreterversammlung des Niedersächsischen Richterbundes hat der neu gewählte Vorsitzende Frank Bornemann die Schwerpunkte der inhaltlichen Ausrichtung des Verbandes für die kommenden drei Jahre vorgestellt.

„In den kommenden drei Jahren wird es darum gehen, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die für die Arbeit in der Justiz unverzichtbar sind“, erklärte Bornemann im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Hannover. Hierbei geht es eigentlich um Selbstverständliches: Sicherheit und gerechte Bezahlung. Der Richterbund steht für die Durchsetzung flächendeckender Einlasskontrollen an allen Gerichten in Niedersachsen. Wir werden nicht hinnehmen, dass für die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen erst dann die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, wenn wieder etwas Gravierendes geschehen ist“, so Bornemann weiter. Daneben wird sich der Richterbund für eine amtsangemessene Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einsetzen. Das vom Niedersächsischen Richterbund entwickelte Stellenhebungskonzept hat zu über 170 Stellenhebungen in der niedersächsischen Justiz geführt. Diese längst überfällige Reform der Organisationsstrukturen darf jedoch nicht davon ablenken, dass die Besoldung seit 2002 um mehr als 14% hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben ist. "Diese Benachteiligung ist durch nichts zu rechtfertigen und wird von uns nicht hingenommen werden. Auch das Stellenhebungskonzept ist kein Ersatz für eine amtsangemessenen Bezahlung" betonte Bornemann.

Neben der Vorstellung der zukünftigen Arbeitsinhalte hielt Professor André Henkes, Generalanwalt am Beneluxgerichtshof, einen Festvortrag zu dem Thema „Wer will was von der Justiz? Über Glauben, Hoffnung und Realität im Gerichtswesen“ und bereicherte die Veranstaltung durch seine Überlegungen zu den Anforderungen an eine moderne Ausrichtung des Gerichtswesens.


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