Presseerklärung vom 18.12.2017: Besoldung der Richter und Staatsanwälte in Niedersachsen verfassungswidrig!

Musterklage des Niedersächsischen Richterbundes wird dem BVerfG vorgelegt

Der Niedersächsische Richterbund (NRB) führt vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eine Musterklage gegen die Höhe der Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. In dieser Sache hat das Verwaltungsgericht entschieden, das Verfahren wegen der Verfassungswidrigkeit der Besoldung auszusetzen und die Sache zur weiteren Prüfung dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorzulegen.

 „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück ist ein großer Erfolg für den Niedersächsischen Richterbund und für alle Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Niedersachsen!“ erklärte Frank Bornemann, Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes (NRB). „Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass die Besoldung der Kolleginnen und Kollegen nicht mehr amtsangemessen ist. Dieser Auffassung hat sich das Verwaltungsgericht für die Zeiträume 2009-2013 und 2016 angeschlossen.“ Bereits im Mai 2015 hatte das BVerfG die Besoldung des Landes Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig erklärt und Kriterien entwickelt, anhand derer die amtsangemessene Besoldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geprüft werden kann. Nach den dort entwickelten Kriterien hat auch die Besoldung in Niedersachsen über weite Zeiträume in der Vergangenheit gegen die Verfassung verstoßen. „Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts sind auch der Landesregierung in Niedersachsen seit Mai 2015 bekannt. Dennoch hat das Land bis jetzt keinen Anlass gesehen, von sich aus bei der Besoldung nachzubessern. Es ist bedauerlich genug, dass die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land deswegen erst ihren Dienstherren verklagen müssen. Wir erwarten von der neuen Landesregierung, dass sie den verfassungsgemäßen Zustand bei der Besoldung umgehend wieder herstellt und nicht erst abwartet, bis das Bundesverfassungsgericht endgültig die Verfassungswidrigkeit der Besoldung feststellt. Selbstverständlich sind wir hierzu jederzeit gesprächsbereit. Ein erster Schritt hierzu sollte die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes noch im Jahre 2018 sein“ so Bornemann weiter.