Presseerklärung vom 17.10.2011: NRB für den Erhalt der gerichtsinternen Mediation

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Der Deutsche Bundestag berät in den nächsten Wochen über ein neues Mediationsgesetz. Der Niedersächsische Richterbund (NRB) setzt sich nachhaltig dafür ein, dass die an vielen niedersächsischen Gerichten mit großem Erfolg insbesondere in Zivilverfahren praktizierte Mediation beibehalten werden kann.

"Die gerichtsinterne Mediation ist ein seit Jahren vorzüglich bewährtes Verfahren, mit dem alle Beteiligte sehr zufrieden sind", sagte Andreas Kreutzer, Vorsitzender des NRB. "Die gerichtsinterne Mediation - also ein Verfahren, in dem die Parteien unter der Leitung eines Richters noch einmal selbst nach einer gemeinsamen Lösung ihres Konflikts suchen – produziert hervorragende Ergebnisse: Die Parteien sind zufrieden, weil sie ihren anhängigen Rechtsstreit schnell und einvernehmlich beenden können, die Anwälte bewerten das Verfahren als effizient und wirtschaftlich attraktiv, und der Geldbeutel des Steuerzahlers wird geschont, weil eine Vielzahl auch sehr aufwändiger und langwieriger Verfahren vermieden und so die ohnehin knappen Ressourcen der Justiz geschont werden."

"Wir Richter haben nicht nur zu entscheiden, sondern auch die gesetzliche Aufgabe, Rechtsfrieden herzustellen", betonte Kreutzer, "neben dem normalen Zivilverfahren bietet die Mediation eine exzellente Möglichkeit, diesem Ziel gerecht zu werden, denn etwa 80 - 90% der bei Gericht durchgeführten Mediationen enden erfolgreich, meistens mit einem Vergleich."

"Viele Parteien sind sehr erleichtert, wenn sie sich trotz erhobener Klage noch einmal an einen Tisch setzen können, gerade wenn sie durch den Streit persönlich sehr belastet sind. In nicht wenigen Fällen", so berichtete Kreutzer, der selbst als Mediator tätig ist, "reden die Parteien in der Mediation das erste Mal nach Jahren wieder ein vernünftiges Wort miteinander."

"Ich bin davon überzeugt, dass die gerichtsinterne Mediation erheblich dazu beiträgt, die Akzeptanz der Mediation als eine Möglichkeit der Streitschlichtung insgesamt bei den Rechtsuchenden zu erhöhen. Sie dient damit, wie mir viele Anwälte bestätigt haben, auch den Interessen des Teils der Anwaltschaft, der selbst Mediation anbietet" ergänzte Kreutzer.


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