Presseerklärung vom 15.11.2016: Besoldung gerecht gestalten!

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Der Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtages wird sich am 16.11.2016 abschließend mit einer Neuregelung des Besoldungsrechts befassen. Der NRB kritisiert drei zentrale Punkte des Entwurfs.

Das Gesetz sieht die rückwirkende Einführung der Besoldung nach Erfahrungsstufen vor. Hierzu erklärte der Vorsitzende des NRB, Frank Bornemann, in Hannover: „Das Land Niedersachsen hat in den vergangenen 5 Jahren seine Richter und Staatsanwälte europarechtswidrig nach dem Alter besoldet. Anders als der Bund und alle anderen Länder hat Niedersachsen es trotz der Kenntnis von der Europarechtswidrigkeit der Besoldung viele Jahre versäumt, seinen Pflichten nachzukommen und diesen rechtswidrigen Zustand zeitnah zu beseitigen. Wenn der Gesetzgeber nun die sich aus diesem Verhalten ergebenden Schadensersatzansprüche der Kolleginnen und Kollegen dadurch abschneiden will, dass er die unionsrechtlich gebotenen Erfahrungsstufen rückwirkend einführt, dann ist das nicht hinnehmbar.“

Außerdem sieht das Gesetz eine Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 wiederum nur mit einer zeitlichen Verzögerung von 5 Monaten vor. „Eine erneut nur verzögerte Umsetzung der Versorgungsbezüge wird zu einer weiteren ungerechtfertigten Schlechterstellung der Richter und Staatsanwälte gegenüber den Tarifangestellten des öffentlichen Dienstes führen. Dadurch verliert der Richter- und Staatsanwaltsberuf immer weiter an wirtschaftlicher Attraktivität und gerät im Wettbewerb um die besten Absolventen-Köpfe mehr und mehr ins Hintertreffen“ warnte Bornemann. Gleichzeitig belegen die in dem Gesetzentwurf selbst enthaltenen Berechnungen, dass zwei der vom BVerfG aufgestellten Kriterien zur Messung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung verletzt sind. „Ein Verstoß gegen 3 Kriterien führt bereits zu einer Indizwirkung für eine greifbare Verfassungswidrigkeit. Auch nach der beabsichtigten Besoldungserhöhung in den Jahren 2017 und 2018 bleibt die Besoldung hinter den Tarifeinkommen und der Entwicklung der Nominallöhne sehr deutlich zurück. Die Besoldung in Niedersachsen ist schon jetzt unangemessen niedrig. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nicht ausreichend, um die schon bestehenden Rückstände auszugleichen. Wenn Niedersachsen in der Zukunft wettbewerbsfähig bleiben will, muss der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Besoldung dringend nachbessern!“ so Bornemann weiter.


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