Presseerklärung vom 15.05.2013: Umsetzung der 2. Stufe der Tarifeinigung für 2014 unabdingbar - Steuerschätzung eröffnet den hierfür erforderlichen Spielraum

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Die am 10.05.2013 veröffentlichten Zahlen der Mai-Steuerschätzung für das Land Niedersachsen machen deutlich, dass die konjunkturelle Entwicklung in Niedersachsen weiterhin positiv ist und zu stark steigenden Steuereinnahmen führen wird. Allein im Jahr 2013 wird das Land Niedersachsen über eine halbe Milliarde Euro mehr einnehmen als noch im Jahr 2012. Bis zum Jahr 2016 ist darüber hinaus mit Steuermehreinnahmen von mehr als 3 Milliarden Euro zu rechnen. Diese erheblichen Mehreinnahmen eröffnen ohne weiteres den erforderlichen Spielraum, um auch die zweite Stufe der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst für den 01.01.2014 zeit- und wirkungsgleich auf die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter zu übertragen.

Die in der Mai-Steuerschätzung ausgewiesenen - im Vergleich zum Landeshaushalt und den Gesamteinnahmen - marginalen Mindereinnahmen belegen keineswegs einen Konjunkturrückgang in Niedersachsen, sondern sind ganz überwiegend Folge der aus den auf Bundesebene bereits beschlossenen Steuervergünstigungen, die sich nunmehr auswirken. Die Presseerklärung des Finanzministeriums vom 10.05.2013, die den Anschein erweckt, es sei in den Jahren 2013 bis 2016 sogar mit erheblichen Einnahmeverlusten zu rechnen, ist daher irreführend und soll offenbar im Vorfeld der Haushaltsklausurtagung nur dazu dienen, weitere Einsparungen zu rechtfertigen.

„Sollte die Landesregierung die Einschätzung, dass die Steuereinnahmen geringfügig weniger stark steigen werden als prognostiziert, als Vorwand dazu nutzen, die zweite Stufe der Tarifeinigung nicht auch auf die Richter und Staatsanwälte zu übertragen, wäre dies ein Schlag ins Gesicht für die seit Jahren bei ihrer Besoldungsentwicklung massiv benachteiligten Kolleginnen und Kollegen,“ betonte Frank Bornemann, Stellvertretender Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes (NRB). Vor dem Hintergrund der sich bereits heute abzeichnenden deutlichen Steigerung der Steuereinnahmen ist es unerfindlich, weshalb nicht bereits in dem gegenwärtig vorgelegten Besoldungsanpassungsgesetz beide Stufen der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst übernommen werden. „Sollte die zweite Stufe der Tarifeinigung nicht vollständig und wirkungsgleich übernommen werden, wird dies bei Staatsanwälten und Richterin zu massiver Empörung führen. Dies wird auch in der öffentlichen Wahrnehmung nicht ohne Folgen bleiben“, warnte Bornemann.


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