Presseerklärung vom 14.02.2014: Niedersächsischer Richterbund begrüßt die beabsichtigte Reform der Professorenbesoldung

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„Aber auch die Richterbesoldung muss dringend verbessert werden!"

betonte der Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes (NRB) Andreas Kreutzer in Hannover. Die Landesregierung beabsichtigt, die Grundgehälter für Professoren in der Besoldungsgruppe W2 um 614,68 € und in der Besoldungsgruppe W3 um 111,58 € anzuheben. Diese Besoldungsanpassung ist eine Reaktion des Landesgesetzgebers auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Karlsruhe hatte festgestellt, dass die W-Besoldung (bezogen auf Hessen) in Teilen in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen ist.

„Nicht nur die Besoldung der Professorinnen und Professoren, sondern auch die Be-soldung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist zu niedrig und muss deshalb dringend reformiert werden", erklärte Kreutzer. „In den letz-ten Jahren ist ein Besoldungsrückstand von über 14 % gegenüber der allgemeinen Einkommensentwicklung eingetreten. Dieser muss dringend beseitigt werden. Des-wegen sind auch Gehaltsforderungen des Beamtenbundes - u.a. 3,5 % Erhöhung - absolut gerechtfertigt. ", so Kreutzer weiter.

Derzeit sind drei Verfahren zur Verfassungsmäßigkeit der R-Besoldung beim Bun-desverfassungsgericht anhängig. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Koblenz im September 2013 die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung eines Oberstaatsanwalts in Rheinland-Pfalz zur Überprüfung in Karlsruhe vorgelegt.

„Wir wünschen uns, dass Niedersachsen von sich aus die notwendigen Verbesse-rungen vornimmt", sagte Kreutzer, „im Interesse der tätigen Kolleginnen und Kolle-gen, aber auch um sicherzustellen, dass wir weiterhin hochqualifizierten Nachwuchs für die Justiz gewinnen können."


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