Presseerklärung vom 08.07.2013: Verzögerte Umsetzung der Besoldungserhöhung vertieft den Besoldungsrückstand

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Die Landesregierung hat beschlossen, die zweite Stufe des Tarifabschlusses für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst - Erhöhung der Bezüge zum 1. Januar 2014 um 2,95% - für die Landesbeamten und damit auch für die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erst zum 1. Juni 2014 umzusetzen. „Die Übernahme des Tarifergebnisses als solches ist zu begrüßen, die um 5 Monate verzögerte Umsetzung ist für uns jedoch nicht akzeptabel“ sagt Andreas Kreutzer, Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes (NRB). „Hierdurch wird der Wert der Besoldungserhöhung für die Kolleginnen und Kollegen nahezu halbiert. Dieses erneute Sonderopfer ist ein Schritt in die falsche Richtung“ so Kreutzer weiter.

Die verzögerte Umsetzung bedeutet eine weitere Schlechterstellung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter. „Diese materiellen Einbußen führen dazu, dass sich der bereits jetzt bestehende Besoldungsrückstand von 14% zur allgemeinen Einkommensentwicklung weiter vergrößert. Richtigerweise muss es aber darum gehen, diesen Rückstand zu beseitigen. Hier ist von der Politik ein Umdenken gefordert“ fordert Kreutzer.


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