Presseerklärung vom 08.02.2012: NRB begrüßt Empfehlung des Rechtsausschusses des Bundesrates, zum Erhalt der gerichtsinternen Mediation den Vermittlungsausschuss anzurufen

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Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung vom 25.01.2012 beschlossen, eine Anhörung des Vermittlungsausschusses zum Gesetzentwurf zum "Mediationsgesetz" (Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung) zu empfehlen, um eine Abschaffung der gerichtsinternen Mediation zu verhindern.

Der Niedersächsische Richterbund (NRB) hat sich bereits in der Vergangenheit nachdrücklich für einen Erhalt der gerichtsinternen Mediation eingesetzt (siehe Pressemitteilung des NRB vom 17.10.2011).

"Wir begrüßen im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger außerordentlich die sich im Bundesrat abzeichnende Mehrheit für eine Fortführung der gerichtsinternen Mediation in der bewährten Form", erklärt Andreas Kreutzer, Vorsitzender des NRB. "Die gerichtsinterne Mediation ist in wesentlichen Teilen in Niedersachsen entwickelt worden. Sie ist ein absolutes Erfolgsmodell und endet in etwa 80 - 90% der Fälle mit einer Einigung der Parteien, so Kreutzer - der selbst als Mediator tätig ist - weiter.

"Von einer erfolgreichen Mediation profitieren alle Beteiligten", erläutert Kreutzer, "die Parteien können ihre Streitigkeiten schnell und einvernehmlich beilegen, die Anwälte bewerten das Verfahren als effizient und wirtschaftlich attraktiv, und darüber hinaus werden auch die knappen Ressourcen der Justiz geschont."

"Es ist in keiner Weise nachvollziehbar, im vermeintlichen wirtschaftlichen Interesse einzelner in dieses Erfolgsmodell einzugreifen und es dadurch zu gefährden", so Kreutzer, " die vorgebrachten Einwände - zu wenig Zeit für das einzelne Verfahren, fehlende Vertraulichkeit etc. - werden durch die hohe Akzeptanz der gerichtsinternen Mediation bei den Bürgerinnen und Bürgern und den beeindruckenden Erfolgszahlen widerlegt."