Presseerklärung vom 07.06.2012: NRB wendet sich energisch gegen die Einschätzung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, es bestehe ein Personalüberhang bei den Niedersächsischen Staatsanwaltschaften

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Der Niedersächsische Landesrechnungshof kommt in seinem Jahresbericht 2012 zu dem Ergebnis, die Arbeitsdichte habe bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen aufgrund gesunkener Eingangszahlen abgenommen. Hieran knüpft der Landesrechnungshof die Empfehlung, den Personalbedarf entsprechend anzupassen.

Der Niedersächsische Richterbund (NRB) widerspricht dieser Einschätzung nachdrücklich. „Die Empfehlung des Niedersächsischen Landesrechnungshofs geht an der realen Belastung der Niedersächsischen Staatsanwaltschaften völlig vorbei“, sagte Kirsten Stang, Stellvertretende Vorsitzende des NRB.

„Zum einen verkennt der Bericht, dass den zeitweise rückläufigen Eingangszahlen, eine deutlich erhöhte Komplexität der zu bearbeitenden Ermittlungsverfahren gegenübersteht, zum anderen berücksichtigt der Bericht nicht, dass sich aus den Eingangszahlen der vergangenen zwei Jahre keineswegs ein allgemeiner dauerhafter Trend zu sinkenden Verfahrenszahlen für die Zukunft entnehmen lässt“, so Stang weiter.

Nach der vom Niedersächsischen Justizministerium zugrunde gelegten Personalbedarfsberechnung (PEBB§Y) besteht nach wie vor ein erheblicher Fehlbedarf bei den Staatsanwaltschaften.

„Der Personalbedarfsberechnung nach „PEBB§Y“ liegen erheblich intensivere und repräsentativere Erhebungen zu Grunde als dem Bericht des Landesrechnungshofs“, erklärte Stang. „Die Berechnungen des Landesrechnungshofs beruhen lediglich auf Erhebungen bei drei von elf Staatsanwaltschaften in Niedersachsen“, so Stang weiter, „zudem betrachtet der Bericht ausschließlich den Aspekt der Eingangszahlen und lässt andere wesentliche Faktoren und Qualitätskriterien, wie etwa eine kurze Verfahrensdauer und die Schwere der Delikte, völlig außer Betracht.“

„Unabhängig hiervon ist bereits jetzt absehbar, dass die Verfahrenszahlen steigen werden“, so Stang, „unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung der realen Belastungen wären Personalkürzungen bei den Staatsanwaltschaften fatal. Sind die Stellen erst einmal weg, kann kurzfristig nicht auf eine steigende Kriminalität und neue Brennpunkte reagiert werden.“