Presseerklärung vom 04.07.2013: NRB begrüßt Kabinettsentscheidung zur Umsetzung des Stellenhebungskonzepts

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Die niedersächsische Landesregierung hat im Rahmen ihrer Klausurtagung die Umsetzung des maßgeblich vom NRB entwickelten Stellenhebungskonzeptes für Richter/innen und Staatsanwälte/innen beschlossen. Von den Hebungen profitieren insbesondere kleinere Amtsgerichte und die Staatsanwaltschaften. Auch bei den Fachgerichten und Landgerichten wird es nicht unerhebliche Stellenhebungen geben. Der Niedersächsische Richterbund (NRB) hatte sich seit Jahren nachdrücklich für Stellenhebungen im Bereich der R-Besoldung eingesetzt. Andreas Kreutzer, Vorsitzender des NRB, zeigte sich deshalb sehr zufrieden:

„Nachdem wir in der letzten Legislaturperiode mehrfach gescheitert sind, freuen wir uns sehr, dass die neue Landesregierung unser Konzept in ihren Haushaltsentwurf für 2014 aufgenommen hat. Wir sehen hierin auch ein großes Verdienst unserer neuen Justizministerin“, erklärte Andreas Kreutzer weiter. „Wir werten diese Maßnahme als Ausdruck der gestiegenen Wertschätzung, die die neue Landesregierung der Justiz als Dritter Gewalt entgegenbringt. Sie ist insbesondere ein Signal zur Aufwertung und Stärkung der kleineren Amtsgerichte und damit eine Bekräftigung des Konzepts einer bürgernahen Justiz in der Fläche.“

In dieses Bild passen auch die beschlossenen weiteren personellen Verbesserungen. So sollen sechs neue Stellen für die Sozialgerichtsbarkeit, zehn neue Stellen für die Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Bereich Internetkriminalität und Landwirtschaftsstrafsachen sowie 6 neue Stellen für das Landgericht Göttingen zur Bewältigung der sog. Securenta-Verfahren geschaffen werden. Daneben werden im Bereich der Großen Strafkammern bei den Landgerichten und in der Sozialgerichtsbarkeit schon vorhandene befristete Stellen verlängert.

„Die Bürger haben einen Anspruch auf eine gute und gut aufgestellte Justiz“, so Kreutzer weiter“, deshalb freuen wir uns über die dringend erforderliche personelle Stärkung.


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