Presseerklärung vom 01.11.2011: Konzentration der Insolvenzgerichte gestoppt - Einsatz des NRB gegen die von der Bundesregierung geplante Konzentration der Insolvenzgerichte erfolgreich!

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Der Bundestag hat am 27.10.2011 über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens entschieden. Bestandteil des Gesetzentwurfs war ursprünglich unter anderem, eine Konzentration der Insolvenzgerichte bei einem Amtsgericht in jedem Landgerichtsbezirk herbeizuführen.

Gegen dieses Vorhaben äußerte der Vorsitzende des Niedersächsischen Richterbundes (NRB) Andreas Kreutzer bereits im Februar und September diesen Jahres erhebliche Kritik (Pressemitteilungen des NRB vom 28.02.2011 und 09.09.2011). Die angedachte Gesetzesänderung hätte einen deutlichen Einschnitt in die Bürgerfreundlichkeit der Insolvenzgerichte dargestellt, da Bürgerinnen und Bürger, die an einem Anhörungstermin des Insolvenzgerichts teilnehmen wollen, aufgrund der Zuständigkeitskonzentration gerade in großen Landgerichtsbezirken teilweise erhebliche Wegstrecken auf sich nehmen müssten. Zudem hätte die Gefahr bestanden, dass die dem Insolvenzgericht obliegende Überwachung der Insolvenzverwalter durch die räumliche Entfernung beeinträchtigt worden wäre.

Diesen Argumenten ist der Deutsche Bundestag nun gefolgt. Der am 27.10.2011 verabschiedete Gesetzentwurf verzichtet auf die zunächst angedachte Konzentration der Insolvenzgerichte.

"Wir freuen uns, dass wir im Deutschen Bundestag mit unseren Argumenten Gehör gefunden haben", sagte Kreutzer. "Besonders erfreulich ist, dass der Deutsche Bundestag durch diese Entscheidung den Wert einer bürgernahen Justiz erkannt und entsprechend gewürdigt hat", so Kreutzer weiter.


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