Mitgliederinformation vom 17.12.2012: Aufhebung des Eigenbehalts nach § 45 Abs. 4 NBhVO

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

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Lediglich im Bereich der Beihilfe vermag sich – entsprechend der Adventszeit – ein wenig Vorfreude einzustellen. Im Zuge der Aufhebung der sogenannten Praxisgebühr wird ab dem 01.01.2013 der in § 45 Abs. 4 NBhVO vorgesehene Eigenbehalt von 10 € pro Quartal nicht mehr von den Beihilfeleistungen abgezogen.

Wenn ich mit dieser Information dazu beigetragen haben sollte, dass Sie die im Jahre 2013 zu ersparenden Aufwendungen bereits jetzt im Vorgriffswege in ihre Weihnachtsgeschenke investieren können, würde mich dies freuen.

Ich wünsche Ihnen geruhsame Weihnachtsfeiertage und ein gutes und erfolgreiches Neues Jahr!

Herzliche Grüße
Frank Bornemann
Stellvertretender Vorsitzender

Die vollständige Mitgliederinformation finden Sie nebenstehend als Download.


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