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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nachdem das Sozialministerium am 6. Mai 2021 die erfreuliche Botschaft mitgeteilt hatte, dass nunmehr auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz ab dem 17. Mai 2021 die Möglichkeit besteht, sich für einen Impftermin anzumelden oder als Gruppe durch die jeweilige Leitung des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft angemeldet zu werden, erfolgte bereits wenige Tage später die Ernüchterung. Nach Auskunft des Sozialministeriums können selbst bei gleichbleibenden Impfstofflieferungen nur noch wenige Erstimpfungen durchgeführt werden, weil die meisten Impfstoffe für die nach dem Zeitablauf von sechs bzw. zwölf Wochen seit der Erstimpfung zwingend notwendigen Zweitimpfungen verwendet werden müssen. In den Impfzentren sind die Erstimpfungen mit BioNTech und Moderna bis Anfang Juni ausgesetzt.
Das hat aber zur Folge, dass die von der Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften bereits organisatorisch vorbereiteten Sammelimpfungen in den jeweiligen Impfzentren wahrscheinlich nicht durchgeführt werden können - entsprechende Rückmeldungen gab es bereits aus den Impfzentren in Lüneburg und Celle.
Für das Vorgehen des Sozialministeriums, zuerst die gute Nachricht zu verkünden, dass nun in der Priorisierungsgruppe drei auch die Beschäftigten der Justiz geimpft werden können und gleichzeitig zu wissen, dass diese Ankündigung überhaupt nicht mit ausreichend Impfstoff unterlegt ist, fehlt mir jedes Verständnis. Dieses Vorgehen werden wir nicht unkommentiert lassen, aber dafür ist hier jetzt weder Raum noch Zeit.
Im Ergebnis wird es voraussichtlich darauf hinauslaufen, dass wir uns alle individuell um einen Impftermin bemühen müssen, sei es über das Impfportal (www.impfportal-niedersachsen.de), die Impfhotline (0800 9988665) bei einem Impfzentrum oder bei einem Hausarzt/einer Hausärztin oder bei Fachärzten. Die Bescheinigung für die Anmeldung beim Hausarzt haben Sie bereits erhalten, eine weitere Bescheinigung für die Anmeldung bei den Impfzentren wird voraussichtlich ab Montag zur Verfügung stehen. Diese Bescheinigung wird für die Anmeldung noch nicht benötigt, jedoch zur Vorlage am Impftermin.
Dem Vernehmen nach soll sich bei der Anmeldung zur Warteliste die Ausnutzung der gesamten Spannbreite der Fachärzteschaft unter Einschluss von Kinderärzten und Gynäkologen lohnen, da es im Einzelfall vorkommen soll, dass dort die Warteliste nicht allzu lang ist. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass im Impfportal des Landes eine Terminbörse für kurzfristig freigewordene Termine in den Impfzentren eingerichtet worden ist, so dass es sich lohnen könnte, auf der Webseite immer mal wieder kurzfristig vorbei zu schauen.
Ich werde Sie weiter unterrichtet halten, zumal sich die Informationslage täglich, manchmal auch mehrmals täglich, ändert.
Bleiben Sie zuversichtlich und gesund - etwas Anderes hilft ja nicht.
Herzliche Grüße
Frank Bornemann
Vorsitzender