Mitgliederinformation COVID-19-Impfungen (29.04.2021)

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchte ich Sie über die Maßnahmen des Niedersächsischen Richterbundes informieren, die wir ergriffen haben, um eine möglichst zeitnahe Impfung der Angehörigen der niedersächsischen Justiz gegen Covid-19 zu erreichen. 

Nachdem die Justiz in der ersten Fassung der Corona-Impfverordnung überhaupt keine Erwähnung gefunden hatte (!), hat der Richterbund bewirkt, dass die Justiz wenigstens in die Priorisierungsgruppe drei und die Betreuungsrichter/innen in die Priorisierungsgruppe eins aufgenommen wurden. Gleichwohl hat sich das Niedersächsische Sozialministerium trotz der nachdrücklichen Schilderung der Gefahren, der die Betreuungsrichter/innen bei ihren zwingend notwendigen Anhörungen in Alten- und Pflegeheimen, insbesondere auf Covid-19-Stationen, ausgesetzt sind, geweigert, die Impfberechtigung der Betreuungsrichter/innen anzuerkennen, obwohl dies rechtlich überhaupt nicht zu bezweifeln war und sich das Justizministerium mehrfach hierfür eingesetzt hatte.

Wir haben sofort nachdem wir Kenntnis von der Weigerung bekommen hatten an das Sozialministerium geschrieben und unter Fristsetzung bis zum 26. Februar 2021, 14:00 Uhr, um Bestätigung gebeten, dass die Betreuungsrichter/innen in der ersten Prioritätsgruppe impfberechtigt sind. Für den Fall der weiteren Weigerung waren wir vorbereitet, mit einem bereits ausgewählten Betreuungsrichter als Musterkläger vor dem Verwaltungsgericht im Wege einer einstweiligen Anordnung die Feststellung der Impfberechtigung mit höchster Priorität zu erstreiten.

Während das Sozialministerium die Antwort auf unsere Anfrage schuldig blieb, begann das erste Impfzentrum Termine für die Betreuungsrichter/innen zu vergeben, was wir sofort landesweit kommuniziert haben. Aufgrund dieser Information konnten alle Betreuungsrichter/innen einschließlich der jeweiligen Vertreter/innen und Bereitschaftsrichter/innen in den örtlichen Impfzentren angemeldet und geimpft werden.

Grundsätzlich soll nach der bisherigen Planung die Impfung der Justizangehörigen in der Weise erfolgen, dass für diese an mehreren Tagen eigene Impfstraßen in den Impfzentren reserviert werden, sodass die Angehörigen der jeweiligen Justizbehörde en bloc geimpft werden können. Die Anzahl der Justizangehörigen, die an einer Impfung interessiert sind, soll in den Gerichten und Staatsanwaltschaften alsbald abgefragt werden. Zudem setzen wir uns dafür ein, dass dort, wo dies vor Ort sinnvoll und möglich ist, auch der betriebsärztliche Dienst mit der Durchführung der Impfungen beauftragt wird.

Da ab Anfang Mai die Liefermengen der Impfstoffe stark ansteigen und bereits einzelne Personengruppen aus der Priorisierungsgruppe drei vorgezogen worden sind, haben wir das Sozialministerium nachdrücklich aufgefordert, die Terminvergabe auch für alleJustizangehörigen ab dem 1. Mai 2021 zu öffnen. Eine - von der Corona-Impfverordnung geforderte - Priorisierung innerhalb der Justiz lehnen wir ab, denn das würde der Verantwortung eines jeden Einzelnen und einer jeden Einzelnen von uns für das Funktionieren der gesamten Justiz nicht gerecht werden.

Neben den Impfzentren impfen seit der zweiten Aprilwoche auch die Hausärztinnen und Hausärzte sowie verschiedene Fachärzte, die die Zahl ihrer Impfungen aufgrund steigender Impfstofflieferungen in den kommenden Wochen ebenfalls werden deutlich erhöhen können. Damit auch diese Möglichkeit zur Impfung von allen Justizangehörigen genutzt werden kann haben wir durchgesetzt, dass jede/r Justizangehörige eine Bescheinigung der Gerichts- oder Behördenleitung, dass er oder sie als Justizangehörige/r der Priorisierungsgruppe drei angehört, erhält. Da bei den Arztpraxen die Anzahl der Patienten, die den Risikogruppen angehören und damit auch die individuelle Wartezeit bis zu einer Impfung höchst unterschiedlich ist, haben nach den mir zur Verfügung stehenden Berichten bereits eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen unter Vorlage dieser Bescheinigung einen Impftermin bei den niedergelassenen Ärzten erhalten.

Wir bleiben für Sie dran – bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Frank Bornemann
Vorsitzender

Nachtrag vom 05.05.2021:

Heute wurde bekannt, dass das Sozialministerium die Öffnung der Priorisierungsgruppe drei im Monat Mai in Aussicht gestellt hat. Dies gilt unter dem Vorbehalt, dass die zugesagten Lieferungen an Impfstoff auch tatsächlich eintreffen.


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