Die R-Besoldung im bundesweiten Vergleich (12.2012)

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Der Deutsche Richterbund (DRB) hat auf www.richterbesoldung.de die Berechnung der R-Besoldung für fünf Musterfälle auf den Stand Dezember 2011 aktualisert. Die errechneten Bruttogehälter sind als Zahlen aufgelistet und in Grafiken absteigend sortiert. Aus niedersächsischer Sicht habe ich die Zahlen miteinander verglichen.

Fallgruppe 1: R 1, 27 Jahre, ledig, keine Kinder verdient in Niedersachsen 3.410,20 €. In Hamburg bekäme man die beste Besoldung: 3.764,44 €. Die durchschnittliche Besoldung beträgt 3.450,36 €.

Fallgruppe 2: R 1, 35 Jahre, verheiratet, 2 Kinder verdient in Niedersachsen 4.373,03 €. In Hamburg bekäme man die beste Besoldung: 4.835,43 €. Die durchschnittliche Besoldung beträgt 4.442,07 €.

Fallgruppe 3: R 2, 45 Jahre, verheiratet, 2 Kinder verdient in Niedersachsen 5.918,46 €. In Hessen bekäme man die beste Besoldung: 6.187,87 €. Die durchschnittliche Besoldung beträgt 5.985,25 €.

Fallgruppe 4: R 1 Endstufe, verheiratet, 2 Kinder verdient in Niedersachsen 5.836,19 €. In Hessen bekäme man die beste Besoldung: 6.101,15 €. Die durchschnittliche Besoldung beträgt 5.897,58 €.

Fallgruppe 5: R 2 Endstufe, verheiratet, 2 Kinder verdient in Niedersachsen 6.336,49 €. In Hessen bekäme man die beste Besoldung: 6.628,42 €. Die durchschnittliche Besoldung beträgt 6.396,35 €.

Niedersachsen zahlt also in allen Fallgruppen weniger als der Durchschnitt aus allen Bundesländern und dem Bund. Mit Minusbeträgen zwischen 40,16 € (FG 1) und 69,04 € (FG 2) liegen wir nur auf den Plätzen 11 (FG 1 u. 3) und 12 (FG 2, 4 u. 5).

Am schlechtesten ist die Besoldung im Saarland (FG 1) und in Berlin (FG 2 bis 5). Die Differenz zwischen dem Land mit der besten und dem mit der schlechtesten Besoldung beträgt zwischen 524,25 € (FG 4) und 660,74 € (FG 2). Auf das Jahr gerechnet ergibt dies Unterschiede von ca. 6.300 bis 7.900 €!

Interessant ist das Ergebnis, wenn man die Werte aller Fallgruppen jeweils für den Bund und die einzelnen Bundesländer addiert. Für Niedersachsen ergibt sich dann ein Gesamtbetrag von 25.874,37 € (Platz 11). Der Durchschnittswert liegt bei 26.171,62 €. Bestes Bundesland ist jedoch Bayern mit 27.106,11 € und schlechtestes Bundesland bleibt auch in diesem Vergleich Berlin mit nur 24.814,64 €.

Und wie stehen wir im Vergleich zu unseren Nachbarbundesländern dar? Nur Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern bezahlen ihre Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte noch schlechter als Niedersachsen. In Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein (Ausnahme FG 3: -0,15 €) und Thüringen (Ausnahme FG 1: -0,74 €) werden die Kolleginnen und Kollegen besser besoldet als in Niedersachsen.

Dieser Vergleich macht deutlich, dass die Regierungen im Bund und in den Bundesländern ein ganz unterschiedliches Verständnis von einer „amtsangemessenen“ Besoldung haben. Er zeigt aber auch, dass unsere Musterklagen und unsere Forderungen nach Anhebung der Besoldung um 14 % sowie nach strukturellen Verbesserungen durch die Abschaffung der ersten Altersstufe und das Hinzufügen einer weiteren Altersstufe durchaus berechtigt sind.

Armin Böhm

Quelle: NRB Newsletter Dezember 2012

 

In den zum Download bereit gestellten Tabellen finden Sie nicht nur den Vergleich der Besoldung mit Stand Dezember 2011 sondern auch den Vergleich mit Stand Dezember 2010 sowie einen Vergleich des fiktiven Bruttostundenlohns auf der Basis der Jahresarbeitszeit 2011 und des realen Bruttostundenlohns in Niedersachsen.


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