Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Richterlicher Bereitschaftsdienst" (04.02.2013)

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Die Landesvertreterversammlung des Niedersächsischen Richterbundes (NRB) hat am 16.09.2011 eine Arbeitsgruppe zu Fragen des richterlichen Bereitschaftsdienstes eingerichtet. Vorausgegangen waren Erörterungen um eine Zentralisierung des Bereitschaftsdienstes, die Sicherstellung des Einsatzes nur fachlich besonders geschulter Richterinnen und Richter sowie um die angemessene Bewertung der Bereitschaftsdienstzeiten bei der Personalbedarfsberechnung.

Die Arbeitsgruppe hat sich insbesondere mit folgenden Themen beschäftigt:

- Aufnahme des Ist-Zustandes
- Rechtliche Erfordernisse
- Organisationsmodelle und Regelungen in anderen Bundesländern und deren tatsächliche Umsetzung
- Bewertung des Ist-Zustandes und denkbarer Alternativen
- Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes in PEBB§Y

Rechtzeitig vor der nächsten Landesvertreterversammlung am 01.03.2013 hat die Arbeitsgruppe ihren Abschlussbericht vorgelegt.

Die Ausführungen zur Berücksichtigung des Bereitschaftsdienstes in PEBB§Y basieren auf den Überlegungen der Pensenkommission des NRB, die sich parallel zur Arbeitsgruppe mit diesem Problemkreis beschäftigt hat.

Den Abschlussbericht finden Sie nebenstehend als Download.


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