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Als ich das Amt des Vorsitzenden der Bezirksgruppe übernahm, waren die mir von meinem Vorgänger übergebenen Unterlagen sehr überschaubar. Die Geschichte der Bezirksgruppe war ein weißer Fleck, selbst die älteren Mitglieder waren sich nicht einmal sicher, ob es denn überhaupt eine Satzung gibt. Beim letzten Wechsel des Kassenwarts erhielt ich vom scheidenden Kollegen einen Karton mit Unterlagen in die Hand gedrückt, den ich an seinen Nachfolger übergeben sollte. Neugierig öffnete ich den Karton und hielt einen wahren „Schatz“ in Händen. Neben den Kassenbüchern und –belegen fand ich Protokolle, Rundschreiben und vieles mehr bis zurück zum Jahr 1956. Im Rundschreiben Nr. 1/56 vom 26.01.1956 wird die Gründung dargestellt.
„Zur ersten Mitgliederversammlung der zu gründenden Bezirksgruppe am 19.12.1955 hatten sich 13 Mitglieder und Bewerber eingefunden. In der Versammlung wurde der Antrag, eine eigene Bezirksgruppe zu bilden, nach längerer Besprechung bei 3 Enthaltungen unter Zustimmung der übrigen angenommen.“
In den Vorstand wurden gewählt Landgerichtsdirektor Dr. Schünemann als Vorsitzender, Amtsgerichtsrat Henke als stellvertretender Vorsitzender und Gerichtsassessor Peitmann – der spätere Leitende Oberstaatsanwalt in Verden – als Schriftführer und zugleich Kassenwart.
Am 17.01.1956 fuhr der Vorsitzende zu einem ersten Gespräch mit dem Landesbund und der Bezirksgruppe Hannover. Vorsitzender des NRB war Amtsgerichtspräsident Heim und Kassenwart war Amtsgerichtsrat Kayser. Die Bezirksgruppe Hannover wurde vertreten durch ihren damaligen Vorsitzenden Landgerichtsdirektor Dr. von Wick. Hier ließ man sich erzählen, wie die Zusammenarbeit zwischen den Bezirksgruppen und dem NRB organisiert ist und man verabredete eine Zusammenarbeit mit Hannover.
Im Rundschreiben ist zu lesen:
„Die Bezirksgruppe Hannover hat nur ganz selten Veranstaltungen. Für Besichtigungen ist die Zahl der Teilnehmer, weil sich den Besichtigungen im allgemeinen ein Imbiss anschließt, im voraus – durchweg auf 30 begrenzt. Eine Einladung der Bezirksgruppe Hannover an die Bezirksgruppe Bückeburg zur Teilnahme an Besichtigungen ist deshalb im allgemeinen nicht möglich. Eine Einladung zu Vorträgen, wenn solche stattfinden, ist zugesagt. Andere Veranstaltungen sind, abgesehen von den Mitgliederversammlungen, kaum zu erwarten. Gesellschaftliche Veranstaltungen und Wanderungen werden in anderem Rahmen durchgeführt.“
Der Mitgliedsbeitrag wurde in Anlehnung an Hannover auf 10,00 DM im Jahr festgesetzt. Davon waren 8,00 DM an den Landesverband abzuführen, der davon wiederum 5,00 DM an den Deutschen Richterbund zu überweisen hatte. Das Abonnement der Deutschen Richterzeitung kostete weitere 10,00 DM. „Alle Mitglieder wurden“ in der zweiten Mitgliederversammlung am 16.04.1956 „gebeten, die Deutsche Richterzeitung auch dann zu halten, wenn sie diese dienstlich gestellt bekämen. Auch der Bezug dieser Zeitschrift trage zur Stärkung des Richterbundes bei.“
Armin Böhm