Bitte beachten Sie folgende Mitteilung des DRB:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Mitglied des Deutschen Richterbundes genießen Sie Versicherungsschutz aufgrund eines Gruppenvertrages, den der DRB für alle aktiven Mitglieder unterhält. Daran wird sich in absehbarer Zeit auch nichts ändern.
Soweit es um den Versicherungsschutz für Vermögensschäden geht, sind Sie durch den Gruppenvertrag nur begrenzt abgesichert. Denn die Versicherungssumme beträgt höchstens 50.000 € je Schadensfall und die Ersatzleistungen…
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