Neue Sicherheitskontrolle im Syker Amtsgericht
Es ist wie an den Flughäfen: Besucher, die das Syker Amtsgericht Betreten, müssen künftig zunächst durch eine Sicherheitsschleuse gehen und sich auf mögliche gefährliche Gegenstände untersuchen lassen.
Der sogenannte Durchsuchungsrahmen steht im alten Gerichtsgebäude, nur wenige Schritte von der Haupteingangstür entfernt. Im Rahmen einer bundesweiten Aktion sollen künftig alle Justizgebäude damit ausgestattet werden. Der Grund: "Weil bei der Justiz bundesweit einige Vorfälle passiert sind, die diese Form der Einlasskontrolle erforderlich machen", erklärt Hinrich de Vries, Leitender 1. Justizhauptwachtmeister. Die Einlasskontrolle gilt für jeden Besucher. Ausgenommen sind Anwälte, wenn sie sich mit ihrem Anwaltsausweis legitmieren können. Auch die Bediensteten des Amtsgerichts müssen sich der Prozedur im Durchsuchungsrahmen nicht unterziehen. "Wir haben bei Angeklagten und Besuchern, die zu Gerichtsverhandlungen kamen, in der Vergangenheit schon Waffen sicherstellen müssen - angefangen von der Schreckschusspistole bis zum Fleischermesser oder Spraygas", betont des Vries. Die Einlasskontrollen erfolgen unangemeldet und unabhängig von Gerichtsverhandlungen. Es kann also durchaus sein, dass auch ein Besucher, der einen Erbschein beantragt, den Sicherheitrahmen passieren muss. Spezielle Durchsuchungen können auch Richter anordnen, beispielsweise bei besonderen Strafgerichtsverhandlungen und anderen Verhandlungen.
Wer kontrolliert wird - auch das ähnelt dem Verfahren am Flughafen - muss vorab alle Gegenstände, die er bei sich trägt, auf einen Tisch in einen Behälter legen. Dann kann der Besucher durch den Durchsuchungsrahmen gehen. Leuchten rote Lämpchen auf, stimmt etwas nicht. Sie sind in Form einer Skala angeordnet, die vom Kopf bis zu den Füssen der Person reicht. Sie leuchten in Höhe jener Stelle des Körpers auf, an der der Gegenstand plaziert ist. Der Besucher wird aufgefordert, die angezeigten Gegenstände abzugeben. Danach erfolgt durch einen Gerichtsmitarbeiter eine letzte Kontrolle - durch Abtasten und Mithilfe der Hand-Sonde. ... Bei der Durchsuchung sind stets zwei Justizwachtmeister dabei. Handelt es sich um eine Besucherin, nimmt eine Bedienstete des Amtsgerichts oder eine Polizeibeamtin die Kontrolle vor.
Quelle: www.kreiszeitung.de vom 15.10.2009

