Mitgliederinformation zur Geltung der Beihilfevorschriften nach dem 27.10.2009
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat mit Urteil vom 27. Mai 2010 (Az.: 3 A 158/09) entschieden, dass die BhV seit dem 27. Oktober 2009 - der konstituierenden Sitzung des Deutschen Bundestags - nicht mehr gelten und sich die Gewährung von Beihilfe unmittelbar aus § 80 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) ergebe.
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2010-10-15 Mitgliederinformation BhV
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