Diensthaftpflichtversicherung
Das Risiko, im Dienst Personen- oder Sachschäden zu verursachen, für die man persönlich haftet beziehungsweise vom Dienstherrn in Regress genommen wird, ist relativ gering. Dennoch ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung anzuraten. Sie kann teilweise mit geringem Aufschlag zu einer Privathaftpflichtversicherung (für Richter ebenfalls teilweise rabattiert) abgeschlossen werden.
Die Berufshaftpflichtversicherung sollte auch das wohl größte Schadensrisiko, Abhandenkommen von Schlüsseln zu Dienstgebäuden, umfassen. Wenn Sie einen Dienstschlüssel verlieren, muss regelmäßig die Schließanlage ausgetauscht werden - das ist ein teures Vergnügen!
Für seine Mitglieder hat der Niedersächsische Richterbund vorgesorgt. Im Mitgliedsbeitrag ist eine Gruppen-Diensthaftpflichtversicherung enthalten.
Nähere Informationen zum Versicherungsumfang und die Schadenmeldung stehen hier für Sie als Download bereit.
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Info Diensthaftpflichtversicherung
(154 KB) Versicherungsschein
(1.8 MB) DBV Schadenanzeige Haftpflicht
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