Gemeinsame Erklärung der Richterinnen und Richter des Landgerichtsbezirks Stade (BG Stade)

Wir - die Richterinnen und Richter des Landgerichtsbezirks Stade - sehen uns auf Dauer nicht in der Lage, den Justizgewährungsanspruch qualitativ und zeitlich in ange­messener Weise zu erfüllen.

Die Möglichkeiten, Engpässe durch Personalverlagerungen zwischen dem Landgericht und den Amtsgerichten aufzufangen, sind ausgeschöpft.

Die vom Oberlandesgericht Celle in Aussicht gestellte Zuweisung von sechs Richterarbeitskräften bis zum 1. März 2012 einschließlich der Möglichkeit, die Stelle eines Vorsitzenden Richters beim Landgericht zu besetzen, zeigt uns, dass unsere schwierige Belastungssituation erkannt und ernst genommen worden ist. Letztendlich verbleibt nach den feststehenden zukünftigen Personalabgängen die Zuweisung von zwei zusätzlichen Arbeitskräften, dabei sind bereits beantragte Elternzeiten noch nicht berücksichtigt.

Da sich unsere Überlastung nicht nur aus punktuellen Belastungsspitzen ergibt, fordern wir die nach PEBB§Y als notwendig errechnete Personalausstattung. Nur auf deren Grundlage können wir unserem Auftrag als unabhängige Richterinnen und Richter auch langfristig gerecht werden.

I. Verfahrensrückstände

Viele Verfahren können nicht mehr in angemessener Zeit bearbeitet werden. Dies zeigt sich beim Landgericht insbesondere im Strafrechtsbereich. Es sind aktuell 60 Verfahren vor den großen Strafkammern anhängig. In vielen dieser Verfahren ist der Beginn der Hauptverhandlung nicht absehbar, weil vorrangig die Haftsachen zu verhandeln sind. Das älteste noch nicht verhandelte Verfahren stammt aus dem Jahre 2006.

Die Berufungssachen in den Jugendstrafkammern können teilweise erst nach Ablauf eines Jahres verhandelt werden, obwohl eine zeitnahe rechtskräftige Sanktion im Jugendstrafverfahren unbedingt geboten ist. Wegen der Vielzahl der Haftsachen verhandeln die Strafkammern bis zu 4 Tage in der Woche, teilweise mehrere Verfahren parallel.

Die Verfahrensrückstände in den Strafkammern lassen sich trotz aller Mühen der Richter und Richterinnen nicht vermeiden, weil Verhandlungen an den Wochenenden und außerhalb der Geschäftszeiten nicht möglich sind. In den weniger verhandlungsintensiven Aufgabenbereichen des Landgerichts und der Amtsgerichte gelingt es noch eher, Verfahrensrückstände zu vermeiden.

 

II. Personalbedarfsberechnungssystem

Das Nds. Justizministerium führt zu dem Zweck und dem Ziel von PEBB§Y (Personalbedarfsberechnungssystem) auf seiner Homepage aus:

"Die im Rahmen der PEBB§Y-Projekte ermittelten durchschnittlichen bundesweiten Bearbeitungszeiten beruhen auf einer empirisch validen und analytisch gesicherten Grundlage und bilden den Personalbedarf in den unterschiedlichen Laufbahnen und Bereichen ab. Der sich daraus errechnende Personalbedarf entspricht der notwendigen Personalausstattung der Gerichte, mit der dem Justizgewährungsanspruch angemessen Rechnung getragen wird".

Seit Einführung dieses Berechnungssystems, das heißt seit dem Jahre 2006, ist die notwendige Personalausstattung nicht gegeben.

Im Jahre 2006 ergab sich aus den Verfahrenszahlen eine durchschnittliche Belastung bei den Amtsgerichten von ca. 1,25 und von 1,18 bei dem Landgericht. In den Folgejahren entwickelte sich zunächst ein leichter Rückgang der Belastung, der zunächst die Hoffnung weckte, dass sich wenigstens mittelfristig aus der Überlastung eine angemessene Belastung mit dem angestrebten Ziel einer durchschnittlichen PEBB§Y-Belastung 1,0 entwickeln würde. Tatsächlich hat sich jedoch im weiteren Verlauf die Belastungssituation noch verschärft.

Die von der Richterschaft angezeigte Überlastung wird durch die aktuellen Bedarfszahlen belegt.

 

1. Landgericht

Zurzeit beträgt das Pensum für die Richter des Landgerichts im Durchschnitt 1,23.

Aus der für Umfangsverfahren bis September 2011 aufge­wandten Arbeitszeit in den Strafkammern ergibt sich auf das Jahr 2011 hochgerechnet ein zusätzliches Pensum von 4,49. Dieses Pensum ist der für Dezember 2011 in der Überlastungsübersicht ausgewiesenen Belastung von 1,09 hinzuzurechnen, sodass sich im Ergebnis ein Pensum von 1,23 ergibt.

 

2. Amtsgerichte

Zum 01.12.2011 beträgt die Durchschnittsbelastung der Richter am Amtsgericht 1,26.

Jeder Richter, jede Richterin am Amtsgericht versucht, dieses Pensum irgendwie zu bewältigen, weil die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf zeitnahe Entscheidungen haben und weil Rückstände den Arbeitsaufwand letztendlich potenzieren. Den Preis dafür zahlen zunächst die einzelnen Richterinnen und Richter, langfristig aber auch die Justiz in ihrer Gesamtheit, weil der überobligatorische Arbeitseinsatz auf Dauer nicht geleistet werden kann. Letztendlich ist auch die Arbeitszufriedenheit der Richter und Richterinnen für eine funktionierende Justiz unentbehrlich.

 

III. Zusätzliche Belastungen

Das Personalbedarfsberechnungssystem beruht auf Erhebungen aus dem Jahre 2001. Gesetzliche Änderungen, Vorgaben der Rechtsprechung sowie organisatorische Maßnahmen haben nach dieser Erhebung zu Mehrarbeit geführt.

 

1. Durch Gesetzesänderungen und durch Vorgaben höchstrichterlicher Entschei­dungen sind zusätzliche Belastungen entstanden. Für die Amtsgerichte ergeben sich zum Beispiel aus dem FamFG völlig veränderte aufwändigere Arbeitsabläufe. Der aufgrund Vorgaben des Verfassungsgerichts völlig neu strukturierte Eildienst an den Amtsgerichten hat eine zusätzliche Bereitschaftszeit außerhalb der eigentlichen Geschäftszeiten von wöchentlich 67,5 Stunden im Winter und 79 Stunden im Sommer zur Folge. Diese Bereitschaftszeit wird in dem bisher dafür zuerkannten Pensum (abhängig von der Anzahl der im Gericht tätigen Richter) völlig unzureichend berücksichtigt.

Die Bearbeitungszeit für die Verfahren bei den Landgerichten hat sich im Bereich der Strafkammern durch die Zunahme der Opferschutzrechte, der Rück­gewinnungshilfe sowie durch verfassungsgerichtliche Vorgaben im Hinblick auf die Verhandlungsdichte in Haftsachen erheblich verlängert.

 

2. Auch das veränderte Prozessverhalten der Verfahrensbevollmächtigten hat zu längeren Bearbeitungszeiten geführt. Nur beispielhaft sei die erhöhte Anzahl von Beweisanträgen im Bereich der Strafverfahren oder die vermehrten Anträge auf Einholung von Sachverständigengutachten und die erbittert ausgetragenen Kämpfe um die Inhalte der Gutachten genannt.

 

3. Der zunehmende Arbeitsdruck in den Serviceeinheiten führt zwangsläufig zu Qualitätsverlusten, die dann wiederum unmittelbar auch die Arbeit des Richters beeinträchtigen. Der häufig eingestellte Aktenabtrag wegen zusätzlicher Sicher­heitsaufgaben der Wachtmeister führt zu verlängerten Aktenumlaufzeiten oder zu einem Mehraufwand, weil die Richterinnen und die Richter die Akten selbst umtragen.

Im Landgericht Stade reicht die Zahl der Sitzungssäle für Strafverhandlungen nicht aus, sodass jetzt Strafkammern in Celle verhandeln müssen. Das führt zu weiteren Reibungsverlusten.

 

4. Die Entlastung der Assessorinnen und Assessoren in der Einarbeitungsphase ist grundsätzlich zu begrüßen. Diese Entlastung hat aber eine zusätzliche Belastung der übrigen Richter zur Folge. Die nur teilweise Abordnung zu den Gerichten spiegelt sich zwar in PEBB§Y wider, weil die Arbeit zahlenmäßig auf weniger Arbeitskräfte verteilt wird. Die zusätzliche Belastung durch eine häufige Änderung der Geschäftsverteilung und die sich daraus zwangsläufig ergebenden Reibungsverluste finden sich in dieser Berechnung jedoch nicht wieder. Dabei ist zu berücksichtigen, dass beim Landgericht Stade bei 26,83 Arbeitskraftanteilen 5,25 Arbeitskraftanteile auf Proberichter entfallen (Stand 01.11.2011).

 

Diese Auflistung zusätzlicher Erschwernisse ist nicht abschließend. Sie soll nur deutlich machen, dass neben der in PEBB§Y ausgewiesenen Belastung weitere zusätzliche Belastungen entstanden sind. Dies dürfte ursächlich dafür sein, dass die nominell langfristig schon vorhandene Überlastung immer spürbarer wird.

 

IV. Personalbedarf auf der Grundlage der aktuellen Personalversorgung

Bei einer Anzahl von 44,57 Richtern mit einem durchschnittlichen Pensum von 1,26 besteht nach PEBBY ein zusätzlicher Bedarf von abgerundet 11 Richtern für die Amtsgerichte.

Das Landgericht Stade hat bei 26,83 Arbeitskräften und einer durchschnittlichen Belastung von 1,23 einen Bedarf von abgerundet 6 Richtern.

Nur durch die Zuweisung dieser zusätzlichen Arbeitskräfte ist die nach PEBB§Y berechnete notwendige Personalausstattung der Gerichte im Landgerichtsbezirk Stade gewährleistet.

 

Stade im Dezember 2011 

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