"Selbstverwaltung der Justiz - ein erstrebenswertes Ziel?" (BG Hannover)

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Zu diesem Thema fand auf Einladung der Hannoverschen Richtervereinigung am
9. September 2009 im Landgericht Hannover eine gut besuchte Podiumsdiskussion statt: Unter der Moderation des Vorsitzenden des Nds. Richterbundes, VRiLG Andreas Kreutzer, stellten der stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, DirAG Hanspeter Teetzmann, der Präsident des Landgerichts Lübeck, Hans-Ernst Böttcher, Leitender Regierungsdirektor Jakob Nicolai, Abteilungsleiter in der Justizbehörde Hamburg, sowie Ministerialdirigent Peter Heine aus dem Niedersächsischen Justizministerium ihre Positionen vor.

Herr Teetzmann beantwortete zunächst die Frage nach dem "Warum" einer Selbstverwaltung: Derzeit wirke die Exekutive in vielfältiger Weise auf die Justiz, also Gerichte und Staatsanwaltschaften ein, indem die Justizminister über Einstellungen und Beförderungen entschieden und die Finanzminister Personal- und Sachmittel zuwiesen bzw. je nach Haushaltslage wieder strichen. Der durch Art. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG verbriefte Anspruch der Bürgers auf effektiven Rechtsschutz drohe dabei immer mehr auf der Strecke zu bleiben. Die Selbstverwaltung der Justiz sei ein Weg, Abhängigkeiten und politische Einflüsse einzuschränken, die eine bedarfsgerechte Ausstattung der Staatsanwaltschaften und Gerichte verhinderten.

Das "Wie" der Selbstverwaltung sehe nach dem sog. Zwei-Säulen-Modell des DRB kurzgefasst wie folgt aus: An die Stelle des Justizministers trete ein Justizverwaltungsrat aus Richtern und Staatsanwälten, der wiederum durch den Justizpräsidenten repräsentiert werde. Der Justizverwaltungsrat treffe alle Personalentscheidungen, führe die Dienstaufsicht und stelle das Gesamtbudget der Justiz auf. Er sei gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit rechenschaftspflichtig. Gewählt werde der Justizverwaltungsrat vom Justizwahlausschuss, dem mehrheitlich Landtagsabgeordnete und daneben gewählte Richter und Staatsanwälte angehörten.

Herr Böttcher vertrat die Auffassung, dass die Selbstverwaltung der Justiz als unabhängige dritte Gewalt im Grunde eine Selbstverständlichkeit sei. Es gelte, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften das Bewusstsein dafür schärfen, dass dies ein wichtiges Thema sei, dessen Realisierung in den folgenden Jahren vorangetrieben werden  müsse. Dies fordere bereits der Blick auf Europa, wo sich die Justiz in allen Mitgliedstaaten bis auf Deutschland, Österreich und Tschechien selbst verwalte. Das Justizministerium sei eben nicht (immer) die Stimme der Justiz.

Herr Nicolai stellte den von der Justizbehörde Hamburg erarbeiteten Entwurf über eine Selbstverwaltung der Justiz vor, der sich von den Vorstellungen des DRB insofern wesentlich unterscheidet, als er die Staatsanwaltschaft nicht einbezieht. Herr Nicolai begründete dies damit, dass die Staatsanwaltschaften Teil der Exekutive seien. In Hamburg werde daher für diese ein gesondertes Selbstverwaltungsmodell erarbeitet. Führungspositionen sollen nach dem Hamburger Entwurf nur noch auf Zeit vergeben werden. Die Funktion des Oberlandesgerichts als Mittelbehörde der Justizverwaltung werde abgeschafft. Dem Argument der Gegner einer selbstverwalteten Justiz, ein Justizminister sei unabdingbar, weil man sonst niemanden habe, der sich im Kabinett gegenüber dem Finanzminister durchsetze, hielt Herr Nicolai in überzeugender Weise entgegen, dass ein unabhängiger Justizpräsident durch Pressemitteilungen (bevorstehende Entlassung eines Straftäters aus der Untersuchungshaft) wesentlich mehr erreichen könne, als ein Justizminister im Kabinett.

Herr Heine äußerte sich als Vertreter des Niedersächsischen Justizministeriums ablehnend gegenüber einer selbstverwalteten Justiz. Mit den Worten des scheidenden Präsidenten des Oberlandesgerichts Braunschweig, Edgar Isermann, befürchte er, dass im Konzert der Ressorts aus der Violinenstimme der Justiz eine Triangel werde, die von den Posaunen des Sozialressorts und den Pauken der Bildung bei den Haushaltsberatungen gnadenlos überstimmt werde. Ein Selbstverwaltungskonzept sei im Übrigen überflüssig, weil die Justiz - auch im internationalen Vergleich - funktioniere. Zudem verwies er auf die bereits auf den Weg gebrachte Stärkung der Mitbestimmungsrechte.

Die interessanten und informativen Beiträge zeigten auf, dass es neben rechtlichen Einzelfragen auch um den Stellenwert der Justiz geht. Bereits die öffentliche Diskussion erscheint deshalb geeignet, die Bedeutung der Justiz für einen funktionierenden Rechtsstaat stärker bewusst zu machen.

Luise String, Richterin am Landgericht

 

 

 

 

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