Mitgliederinformation vom 04.05.2012 - Altersdiskriminierung durch die Besoldung nach Lebensaltersstufen und durch die a...

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zuletzt hatte ich mit der Mitgliederinformation vom 3. Februar 2012 über die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Halle informiert, wonach die Anknüpfung der Höhe der gewährten Besoldung an das erreichte Lebensalter gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstößt und daher unwirksam ist. In Niedersachsen hat das Verwaltungsgericht Lüneburg mit Entscheidung vom 15. Februar 2012 - 1 A 106/10 - die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten. Das Niedersächsische Finanzministerium hat auf die unklare... (mehr)

Mitgliederinformation vom 03.02.2012: Altersdiskriminierung durch die Besoldung nach Lebensaltersstufen?

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Gegenstand des DRB Aktuell 04/2012 vom 30.01.2012 (siehe nebenstehenden Link) ist die mögliche (Alters-)Diskriminierung durch die Gewährung der Besoldung nach Altersstufen.

Mit dieser Problematik befasst sich auch der NRB, denn auch in Niedersachsen ist die Höhe der gewährten Besoldung an das erreichte Lebensalter gekoppelt und nach Altersstufen gestaffelt. Die Frage, ob die Höhe der gewährten Besoldung an das erreichte Lebensalter geknüpft werden kann oder von anderen Voraussetzungen - etwa der erreichten... (mehr)

Presseerklärungen des NRB zum Thema Besoldung

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Hier haben wir für Sie die Presseerklärungen des Niedersächsischen Richterbundes zum Thema Besoldung zusammengestellt.

Mitgliederinformation vom 24.11.2011: CDU-Fraktion beschließt weitere Prüfung des Stellenhebungskonzepts

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die CDU-Fraktion hat bei ihren Haushaltsberatungen am letzten Wochenende beschlossen, unser Stellenhebungskonzept im Bereich der R-Besoldung weiter zu prüfen. Das bedeutet im Klartext, dass es für den Haushalt 2012 - mit Ausnahme von elf Hebungen von R1 auf R2 - noch nicht umgesetzt wird.

Nach den vielen positiven Signalen, die wir in den letzten Monaten aus der Politik bekommen haben, ist das zunächst eine herbe Enttäuschung für alle, die sich - innerhalb oder außerhalb unseres Verbandes - für dieses Konzept... (mehr)

Mitgliederinformation vom 01.11.2011: Neue Entwicklungen im Dienst- und Versorgungsrecht

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

üblicherweise berichte ich über Veränderungen im Beihilfe- und Versorgungsrecht erst dann, wenn diese vom Parlament verabschiedet worden sind und somit feststeht, welche der Entwurfsvarianten am Schluss der Beratungen Zustimmung gefunden hat. In den letzten Tagen ist allerdings in verschiedenen Zeitungen mehr oder weniger präzise über beabsichtigte Gesetzesänderungen berichtet worden, so dass ich Ihnen bereits heute einen kleinen Überblick über die Veränderungen geben möchte, die möglicherweise auf uns... (mehr)

Besoldung - Bestandsaufnahme und Ausblick (Juli 2011)

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von Frank Bornemann, Richter am Oberlandesgericht Celle

1. Besoldung aktuell

Der Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst ist durch Gesetz vom 26.05.2011 durch das Land Niedersachsen für den Bereich der A- und R-Besoldung ohne Abstriche übernommen worden.

Hiernach werden die Grundgehälter, Familienzuschläge und bestimmte Zulagen ab dem 01.04.2011 um 1,5% erhöht, zudem erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 360 €. Für Versorgungsempfänger wird die Einmalzahlung nach Maßgabe des individuellen Ruhegehaltssatzes... (mehr)

Richterbesoldung - ein Thema nicht nur in Niedersachsen

In allen Bundesländern und im Bund wird über die amtsangemessene Besoldung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte diskutiert.

Alle Positionen, Informationen zu den unterschiedlichen Besoldungen sowie einen Vergleich von Musterfällen in Zahlen und Grafiken hat der Deutsche Richterbund auf der Internetseite wwww.richterbesoldung.de zusammengestellt.

Im bundesweiten Vergleich belegen die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in der niedersächsischen Justiz nur einen der hinteren... (mehr)

Konzept Stellenhebungen des Niedersächsischen Richterbundes

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Die R-Besoldung muss den gestiegenen Anforderungen an den staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Dienst angepasst und unter Berücksichtigung der Veränderung und Erweiterung der Aufgaben im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst fortentwickelt werden. Eine differenzierte, anforderungsorientierte Anpassung der R-Besoldung, welche zugleich motivationsfördernd wirkt, ist insbesondere im Wege der Hebung einzelner Stellen, konkret durch die Gewährung einer - ruhegehaltsfähigen - Amtszulage möglich und aus Sicht des Niedersächsischen... (mehr)

Ist eine verfassungsgemäße Alimentation noch gewährleistet?

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Frank Bornemann sprach anlässlich der Tagung des Niedersächsischen Beamtenbundes am 03.12.2009 in Braunlage.

Besoldungstabellen der OFD Niedersachsen - LBV -

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Die Besoldungstabellen der letzten Jahre stehen auf den Seiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen - Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle - zum Download bereit.

Formular Widerspruch gegen die Festsetzung der Besoldung ab 01.03.2009

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Das Formular zum Widerspruch gegen die Festsetzung der Besoldung ab dem 01. März 2009 steht zum Download bereit. Der bislang eingestellte Musterwiderspruch wurde im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2009 (BVerfG 2 BvL 13/08 u.a.) um den Antrag ergänzt, festzustellen, dass die gewährten Dienstbezüge nicht angemessen seien.

Diejenigen Kolliginnen und Kollegen, die bereits Widerspruch eingelegt haben, können gegenüber dem NLBV klarstellen, dass Gegenstand ihres eingelegten Widerspruchs nicht nur die... (mehr)

Formular Widerspruch Weihnachtsgeld

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Das Formular zum Widerspruch gegen ein verringertes Weihnachtsgeld steht zum Download bereit.

Info Besoldung

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Die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten richtet sich nach der Landesbesoldungsordnung R.

Richter auf Probe erhalten wie die verplanten Kollegen im Eigangsamt Bezüge nach R1, deren Höhe nach dem Lebensalter gestaffelt ist. Zum Grundgehalt kommt eventuell noch der Familienzuschlag.

Nach Ersteinstellung dauert es erfahrungsgemäß knapp 2 Monate, bis Sie eine erste Abschlagszahlung auf Ihre Bezüge erhalten. Bis dahin müssen Sie Ihren Unterhalt selbst sicher stellen, notfalls durch Aufnahme eines Kredits. Denken Sie auch daran, jeweils... (mehr)