Konzept Stellenhebungen des Niedersächsischen Richterbundes

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Die R-Besoldung muss den gestiegenen Anforderungen an den staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Dienst angepasst und unter Berücksichtigung der Veränderung und Erweiterung der Aufgaben im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst fortentwickelt werden. Eine differenzierte, anforderungsorientierte Anpassung der R-Besoldung, welche zugleich motivationsfördernd wirkt, ist insbesondere im Wege der Hebung einzelner Stellen, konkret durch die Gewährung einer - ruhegehaltsfähigen - Amtszulage möglich und aus Sicht des Niedersächsischen... (mehr)

Ist eine verfassungsgemäße Alimentation noch gewährleistet?

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Frank Bornemann sprach anlässlich der Tagung des Niedersächsischen Beamtenbundes am 03.12.2009 in Braunlage.

Besoldungstabelle der OFD Niedersachsen - LBV (2010)

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Die Besoldungstabelle 2010 der Oberfinanzdirektion Niedersachsen - Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle - steht zum Download bereit.

Formular Widerspruch gegen die Festsetzung der Besoldung ab 01.03.2009

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Das Formular zum Widerspruch gegen die Festsetzung der Besoldung ab dem 01. März 2009 steht zum Download bereit. Der bislang eingestellte Musterwiderspruch wurde im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.10.2009 (BVerfG 2 BvL 13/08 u.a.) um den Antrag ergänzt, festzustellen, dass die gewährten Dienstbezüge nicht angemessen seien.

Diejenigen Kolliginnen und Kollegen, die bereits Widerspruch eingelegt haben, können gegenüber dem NLBV klarstellen, dass Gegenstand ihres eingelegten Widerspruchs nicht nur die... (mehr)

Formular Widerspruch Weihnachtsgeld

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Das Formular zum Widerspruch gegen ein verringertes Weihnachtsgeld steht zum Download bereit.

Besoldungstabelle des NLBV (2009)

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Die Besoldungstabelle 2009 des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung steht zum Download bereit.

Info Besoldung

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Die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten richtet sich nach der Landesbesoldungsordnung R.

Richter auf Probe erhalten wie die verplanten Kollegen im Eigangsamt Bezüge nach R1, deren Höhe nach dem Lebensalter gestaffelt ist. Zum Grundgehalt kommt eventuell noch der Familienzuschlag.

Nach Ersteinstellung dauert es erfahrungsgemäß knapp 2 Monate, bis Sie eine erste Abschlagszahlung auf Ihre Bezüge erhalten. Bis dahin müssen Sie Ihren Unterhalt selbst sicher stellen, notfalls durch Aufnahme eines Kredits. Denken Sie auch daran, jeweils... (mehr)

Formular Widerspruch Arzneimittelbeihilfe

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Das Formular zum Widerspruch zur Arzneimittelbeihilfe steht hier zum Download bereit.

Info Beihilfe

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Die Beihilfe ist Ausfluß der Fürsorgepflicht des Dienstherren, die Art. 33 Abs. 5 GG als einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums gewährleistet.

Begrifflich handelt es sich um eine eigenständige Krankenfürsorge, die der Versicherungsfreiheit der Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung Rechnung trägt. Durch die Beihilfe erfüllt der Dienstherr die dem Beamten und seiner Familie gegenüber bestehende beamtenrechtliche und soziale Verpflichtung, einen Krankheitsfall angemessen abzusichern... (mehr)

Info Urlaubsregelung

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Auch für Richter auf Probe richtet sich der Erholungsurlaub nach der Nds. Erholungsurlaubsverordnung. Nach Ablauf einer sechsmonatigen Wartezeit, gerechnet von der Einstellung, steht Ihnen folgender Urlaub zu:

bis zum vollendeten 30. Lebensjahr: 26 Arbeitstage

bis zum vollendeten 40. Lebensjahr: 29 Arbeitstage

nach vollendetem 40. Lebensjahr: 30 Arbeitstage.

Für die Urlaubsdauer ist das Lebensjahr maßgeblich, das vor Beendigung des dem Kalenderjahr entsprechenden Urlaubsjahres erreicht.... (mehr)

Info Mutterschutz

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Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen nach der Entbindung, bei Mehrlings- oder Frühgeburten zwölf Wochen nach der Entbindung (§§ 3 Abs. 2, 6 Abs. 1 Sätze 1 und 2 MuSchG). In der Zeit des Mutterschutzes werden die Bezüge weiter gezahlt (§ 88 NBG i. V. m. §§ 11, 4 MuSchuVO i. d. F. v. 11. November 2004, BGBl I, S. 2828).

Sobald die Schwangerschaft bekannt ist, soll sie dem Dienstvorgesetzten mitgeteilt werden und der mutmaßliche Tag der Entbindung angegeben werden... (mehr)

Info Fortbildung

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Auch schon zur Beginn der richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit sollte man sich für die bestehenden Fortbildungsprogramme interessieren.

Speziell für Proberichter finden im Rahmen des sogenannten Nordverbundes Tagungen zur Einführung in die zivilrichterliche, strafrichterliche und staatsanwaltschaftliche Tätigkeit statt. Da die Planungen für diese Veranstaltungen immer einige Vorlaufzeit benötigen, sollte man sich für diese Veranstaltungen rechtzeitig anmelden. Denn sie sind insbesondere dann besonders... (mehr)

Diensthaftpflichtversicherung

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Das Risiko, im Dienst Schäden zu verursachen, für die man persönlich haftet beziehungsweise vom Dienstherrn in Regress genommen wird, ist relativ gering. Dennoch ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung anzuraten. Sie kann teilweise mit geringem Aufschlag zu einer Privathaftpflichtversicherung (für Richter ebenfalls teilweise rabattiert) abgeschlossen werden.

Die Berufshaftpflichtversicherung sollte auch das wohl größte Schadensrisiko, Abhandenkommen von Schlüsseln zu Dienstgebäuden, umfassen. Wenn Sie einen... (mehr)

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

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Darüber hinaus besteht für Mitglieder die Möglichkeit, den Versicherungsschutz um eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zu erweitern, die zusätzlich auch die Vermögensschäden umfasst, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. Dazu hat der NRB mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung AG eine Rahmenvereinbarung getroffen.

Für seine Mitglieder hat der Niedersächsische Richterbund vorgesorgt mit... (mehr)

Als Mitglied auch die Vorteile des dbb-Vorsorgewerks nutzen.

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Der Deutsche Richterbund (DRB) hat es ermöglicht, dass unsere Mitglieder sowie ihre Ehepartner am Vorsorgewerk des Deutschen Beamtenbundes teilnehmen können. In Kooperation mit ausgewählten und finanzstarken Versicherungs- und Finanzpartnern bietet Ihnen die dbb vorsorgewerk GmbH - auf die spezifischen Belange des öffentlichen Dienstes abgestimmt - exklusive und bedarfsgerechte Angebote für weitere Versicherungen sowie für die Altersvorsorge, Gesundheit und Pflege. Es lohnt sich, die Angebote vor dem Abschluss bei einer anderen Versicherung zu... (mehr)

Info Nebentätigkeiten

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Nebentätigkeitsrecht – insbesondere im Bereich der Fortbildung

Nach Inkrafttreten des neuen Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) und des neuen Niedersächsischen Richtergesetzes (NRiG) sind nachfolgende Aspekte des Nebentätigkeitsrechts zu beachten:

1. Anzeigepflicht

Gemäß §§ 2 Abs.1 NRiG, 1 NBG, 40 Abs. 1 BeamtStG sind Nebentätigkeiten nur noch anzeigepflichtig. Zu den anzeigepflichtigen Tätigkeiten zählen auch Lehr-, Unterrichts, Vortrags- oder Prüfungstätigkeit.

Die gemäß § 2 Abs.1 NRiG i.V.m. § 3 Abs. 5 NBG geregelte... (mehr)

DRB-Visa-Karte

Seit 2003 können Mitglieder des Deutschen Richterbundes (DRB) kostenlos eine Visa Business Card mit einem vierwöchigen Zahlungsziel erhalten. Die Karte wird von der Baden-Württembergischen Bank (BW Bank) als Rechtsnachfolgerin der Landesbank Baden-Württemberg herausgegeben.

Zu beziehen ist die Karte über den Niedersächsischen Richterbund als Landesverband des Deutschen Richterbunds. Dazu ist der hinterlegte Antrag (Download, pdf) mit einer Ablichtung des Personalausweises oder Reisepasses (Vorderseite genügt) unserer ... (mehr)

Präsidium

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Das Präsidium ist ein bei jedem Gericht angesiedeltes Rechtspflegeorgan eigener Art. Die Tätigkeit im Präsidium ist von der richterlichen Unabhängigkeit erfaßt. Das Präsidium und seine Mitglieder sind bei ihrer Tätigkeit nicht an Weisungen gebunden.

Das Präsidium hat die aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 97 Abs. 1 GG resultierende Aufgabe, mit der Geschäftsverteilung den gesetzlichen Richter jährlich durch die Besetzung der Spruchkörper, die Bestellung der Ermittlungsrichter und die Vertretungsregelungen zu... (mehr)

Richterräte und Präsidialrat als Richtervertretungen

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Maßgebliche Rechtsvorschriften für die Richtervertretungen sind die §§ 9 ff. NRiG. Sie setzen die Rahmenvorschriften des Bundes (§§ 72 -75 DRiG) um. Die Richtervertretungen sind keine Rechtspersönlichkeiten, sie können keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben. Sie sind weisungsunabhängige Organe der Gerichte und im Verwaltungsprozeß beteiligtenfähig.

 

Richterräte werden nach § 11 NRiG bei einzelnen Gerichten gebildet, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei den Oberlandesgerichten, bei den Landgerichten,... (mehr)

Personalräte der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

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Maßgebliche Rechtsvorschriften für die Personalvertretungsorgane der Staatsanwälte befinden sich in §§ 111 ff. NPersVG. Sie setzen die Rahmenvorschriften des Bundes (§§ 95 bis 106 BPersVG) um.

Die Personalvertretungsorgane sind nicht rechtsfähig und besitzen keine Organstellung, sondern wirken in ihrem Aufgabenbereich dienststellenintern selbständig an der inneren Willensbildung ihrer Dienststelle mit.

Bei den Staatsanwaltschaften wird nach § 111 NPersVG ein Staatsanwaltspersonalrat gebildet. Er besteht aus drei... (mehr)

Dienstgerichte

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Richter und Staatsanwälte wirken auch bei der Kontrolle von sie betreffenden Maßnahmen mit, nämlich über die Dienstgerichte, für die das DRiG in den §§ 77 bis 83 grundlegende Aussagen trifft.

In Niedersachsen gibt es das beim Landgericht Hannover angesiedelte Dienstgericht und den beim Oberlandesgericht Celle errichteten Dienstgerichtshof (§§ 50ff. NRiG). Beim Bundesgerichtshof ist das Dienstgericht des Bundes als höchste Instanz der Dienstgerichtsbarkeit angesiedelt.

Die Dienstgerichte entscheiden bei... (mehr)

Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Justizfachverbände

 

 

 

Neben dem Niedersächsischen Richterbund haben sich in der Arbeitsgemeinschaft der niedersächsischen Justizfachverbände (AG Justiz) zusammengeschlossen:

 

 

 

Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) im DBB Beamtenbund und Tarifunion, Landesgewerkschaft Niedersachsen e. V.

www.djg-nds.de/index.php

 

Deutscher Amtsanwaltsverein e.V., Landesgruppe Niedersachsen

www.daav-online.de/index.php

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