§ 1 (Name, Sitz und Zweck)
Der Verein führt den Namen
Niedersächsischer Richterbund
Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
und hat seinen Sitz in Hannover. Er bezweckt - unter Ausschluß jeder parteipolitischen Betätigung -:
a) die Förderung aller der Rechtspflege und Rechtswissenschaft dienenden Arbeiten und Bestrebungen,
b) die Wahrung der Unabhängigkeit der Richter,
c) die Wahrung der Belange des Nachwuchses,
d) die Wahrung der beruflichen und wirtschaftlichen Interessen... (mehr)