Vorwort

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aller Anfang ist schwer und das gilt für den Richterdienst gerade in Zeiten weiterhin knapper öffentlicher Kassen.

Da es weiterhin zu wenig Richterstellen gibt, haben wir alle viel Arbeit. Für den Anfänger, der die große Verantwortung besonders spürt, bedeutet dies ein Übermaß davon. Sie wollen alles richtig machen und stellen doch immer wieder fest, wie viel noch „schief läuft“. Diese erste Durststrecke muss auch jeder von Ihnen überstehen, das ist uns allen so gegangen. Sie werden aber auch feststellen,... (mehr)

Tipps für junge Richter u. -innen

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Die ersten Tage am Landgericht

Stellen Sie sich nicht nur beim Präsidenten und Vizepräsidenten vor, sondern auch bei möglichst allen Vorsitzenden, den Mitgliedern ihrer Kammer(n) und Ihren Geschäftsstellen vor. Fragen Sie, ob es Kaffeerunden oder andere regelmäßige Zusammenkünfte gibt, bei denen Sie die weiteren Kollegen kennenlernen können.

Lassen Sie sich von den Bediensteten der Geschäftsstelle erklären, wie Sie bestimmte Akten selbst finden können. Lassen Sie sich - soweit bei Ihrem Gericht vorhanden - möglichst schnell in die... (mehr)

Tipps für junge Staatanwält(e) und -innen

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Während der ersten Tage

Denken Sie daran, sich nicht nur bei der Behördenleitung, den Abteilungsleitern und Kollegen vorzustellen, sondern auch bei Ihrer Geschäftsstelle. Lassen Sie sich von ihr erklären, wie sie bestimmte Akten selbst finden können. Wichtig ist auch der Kontakt zu den Rechtspflegern, die für die Strafvollstreckung zuständig sind.

Ein genaues Studium des Geschäftsverteilungsplanes kann Ihnen viel Arbeit ersparen. Sie wären nicht der erste Neuling, der drei Tage an einer großen Anklage sitzt, die der Kollege nebenan... (mehr)

Das amtsrichterliche Dezernat

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Zum Amtsgericht werden Sie im Regelfall erst nach einer oder mehrerer vorheriger Stationen bei Landgericht oder Staatsanwaltschaft versetzt werden. Das ist auch sinnvoll, denn am Amtsgericht sind Sie noch viel stärker auf sich allein gestellt.

Bei kleineren Amtsgerichten gibt es möglicherweise auch keinen Kollegen, der ähnliche Zuständigkeiten wie Sie selbst hat, so daß es auch mit dem Fragen schwieriger wird.

Die ersten Tage

Sofern Sie zu einem kleineren Amtsgericht versetzt wurden,... (mehr)

Das staatsanwaltschaftliche Dezernat

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Diesen Artikel gibt es auf den alten Internetseiten noch nicht!

Verlauf des Probedienstes

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Der Probedienst dauert nach § 10 Abs. 1 DRiG mindestens drei Jahre, maximal fünf Jahre (§ 12 Abs. 2 Satz 1 DRiG). Bei Anrechnung früherer beruflicher Tätigkeiten ist nach § 10 Abs. 2 DRiG eine Ernennung zum Richter auf Lebenszeit auch früher möglich.

Richter auf Probe beginnen in Niedersachsen ihren Dienst entweder bei einem Landgericht oder einer Staatsanwaltschaft. Bei letzterer führen sie die Amtsbezeichnung Staatsanwältin/Staatsanwalt wie die planmäßigen Kollegen auch, ansonsten die Amtsbezeichnung ... (mehr)

Die Dienstliche Beurteilung

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Die dienstliche Beurteilung der Richter und Staatsanwälte ist geregelt in der AV des MJ vom 1. November 1995 (Nds. Rpfl. 1995, 370; wesentliche Abänderung durch AV v. 18.04.2005, Nds. Rpfl. 139). Beurteilungen sollen im Probedienst nach neun Monaten und im jährlichen Abstand erfolgen. Außerdem erfolgen Beurteilungen bei Versetzungen - nach mehr als dreimonatiger Tätigkeit - und bei einer Bewerbung um eine Planstelle.

Die Beurteilung wird von dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten vorgenommen. Dies ist beim Einsatz an... (mehr)